Kundenservice Maass Reisen GmbH, Cuxhaven
Durch den Besitz eines Gutscheins dieser Firma kam ich in den Genuss des Kundenservices d. d. GF des Unternehmens.
Folgender Sachverhalt liegt meiner Erfahrung mit dem Unternehmen zu Grunde.
Wie bereits beschrieben bin/war ich im Besitz eines Gutscheins dieses Unternehmens i.H.v. 150,00 € mit Ablaufdatum 31.12.2019.
Dieser Gutschein wurde bis zum Ablaufdatum 31.12.2019 nicht eingelöst, sodass um eine Verlängerung der Ablauffrist, allerdings erst im März 2020 per E-Mail gebeten wurde (die späte Anfrage lag zu einem daran, dass es vergessen wurde früher nachzufragen und an der gegenwärtigen Situation).
Auf die Anfrage erhielt ich keinerlei Reaktion, auch mehrmalige erneute E-Mail-Übersendungen blieben vom Unternehmen reaktionslos, sodass nicht erkennbar war, ob überhaupt die E-Mail das Unternehmen erreicht hatten.
Daher wurde tel. Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen und die Mitarbeiterin bat nochmals um Übersendung der Verlängerungsanfrage, die auch im Laufe des Telefonats nach Aussage der Mitarbeiterin bei dem Unternehmen einging und anschließend unverzüglich an die zuständig Stelle im Hause weitergeleitet werden sollte, wobei auch jetzt keine Reaktion erfolgte.
Daher sendete ich erneute eine E-Mail an das Unternehmen welche ich hier veröffentliche inklusive der nun doch freundlicherweise erfolgen Reaktion des Unternehmens.
Anzumerken sei hier noch, dass eine weitere Beschreibung nicht erfolgt, sondern das hoffentlich zahlreiche Leser und Leserinnen sich selbst ein Bild vom Kundenservice des Unternehmens. nach Durchsicht der E-Mails machen sollten.
Vom Verfasser getätigte E-Mail v. 22.05.2020 nach ergangener tel. Rücksprache mit dem Unternehmen:
Betreff: Fw: Bitte um Gutscheinverlängerung
Datum: Fri, 22 May 2020 06:01:56 +0200
Von: Ulxxx
An: rexx
Sehr geehrte Damen und Herren,
erstmalig habe ich im März hinsichtlich des Gutscheins bei Ihnen angefragt und nachgefragt.
Auf tel. Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Anfrage an die zuständige Stelle in Ihrem Hause weitergeleitet wurde.
Auch wenn Sie anscheinend nicht an einer Kontaktaufnahme interessiert sind und ich wohl nicht den Gutschein verlängert
bekomme und dies alles in der Corona-Krise, gibt mir Ihr Verhalten zu denken.
M.E. stellt Ihr Umgang mit Kundschaft eine große Überheblichkeit dar und zeugt von Arroganz die Ihnen hoffentlich ermöglicht einen großen Kundenkreis zu bedienen.
Leider muss ich zugeben das bei diesem Verhalten ich erfreut bin, dass die Corona-Krise gerade in Ihrer Branche ordentlich an
Fahrt aufgenommen hat und dies hoffentlich auch Sie nicht schadlos halten wird.
Da ich mir mit sämtlichen Anfragen zeitgenommen habe, werde ich sicherlich auch Zeit finden im Netz z.B. bei www.xxx. die Erfahrungen mit Ihnem Unternehmen zu veröffentlichen.
Wobei ich festhalten möchte das ich Ihren Beschäftigten, die nicht mit der Sache vertraut und befasst sind nur das Beste wünsche.
Mit freundlichen Grüßen
xx
Erstmalige Reaktion d. Unternehmens auf die Verlängerungsbitte.
Ges.: Freitag, 22. Mai 2020 um 15:09 Uhr
Von: "Ma...
An: xxx
Betreff: Re: Fwd: Fw: Bitte um Gutscheinverlängerung
Sehr ungeehrte Frau Fxxx,
Ihre Destruktivität spricht für sich: Wir haben halt was gegen Lügner, die von Corona in 2019 palavern, um sich eine Gutscheinverlängerung erschleichen zu wollen. Mit der fehlenden Rückmeldung waren Sie noch gut bedient.
Nehmen Sie sich in Zukunft auch gerne die Zeit für eine korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung. Fehlende Kommata und die falsche Verwendung von "das" bzw. "dass" führen zu einer entsprechenden Bewertung Ihrer Person.
Bezüglich Ihrer zum Ausdruck gebrachten Spekulation auf unser frühzeitiges Ableben kann ich Ihnen leider keine Hoffnung machen. Sollten Sie aber Ihren Hass auf die Menschheit und sich selbst durch entsprechende Aktivitäten im Internet weiterhin auf uns fixieren wollen, sind anwaltliche Abmahnbescheide gewiss, die Sie finanziell doch arg belasten würden. Wir empfehlen das nicht. Unhochachtungsvoll
Dr...





