Wir nehmen die Bewertung zur Kenntnis und stellen nach sorgfältiger Prüfung fest, dass es sich dabei offensichtlich um einen Beitrag eines sogenannten Internet-Trolls handelt, der gezielt falsche und diffamierende Aussagen verbreitet, ohne dass eine reale Grundlage für die erhobenen Vorwürfe besteht. Die Behauptungen, unser Angebot sei betrügerisch und Nutzer würden für verrichtete Tätigkeiten nicht bezahlt, sind untragbar und entbehren jeglicher faktischen Substanz, weshalb wir dem Verfasser empfehlen, sich in psychiatrische Hilfe zu begeben, da die Art und Intensität dieser Anschuldigungen auf eine mögliche Beeinträchtigung des Urteilsvermögens hindeuten. Unabhängig davon sehen wir uns gezwungen, strafrechtliche Schritte gegen den Nutzer einzuleiten, deren rechtliche Grundlagen in den §§ 185 StGB für Beleidigung, 186 StGB für üble Nachrede, 187 StGB für Verleumdung sowie 164 StGB für falsche Verdächtigung des Strafgesetzbuches liegen, da wissentlich unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden, die geeignet sind, den Ruf unseres Unternehmens schwer zu schädigen. Wir werden die Angelegenheit den zuständigen Ermittlungsbehörden vorlegen, alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen und uns zudem zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz vorbehalten, während wir den Verfasser auffordern, etwaige berechtigte Anliegen künftig auf dem direkten und vertraulichen Weg mit uns zu klären.