Voll daneben in der Begründung i.S. Testpflicht! PCR-Test nicht amtlich validiert und nicht gerichtsverwertbar!
Es ist ja schön und recht, wenn Ihr Verbandsvorsitzender Dr. Ulrich Weigeldt die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten laut welt.de kritisiert, aber leider hat der Hausarzt vergessen zu sagen, wo die eigentliche Kritik liegt!
Der RT-PCR-Test ist nämlich
- nicht amtlich validiert
- nicht geeicht
- nicht gerichtsverwertbar
Die FP/PPV Fehlerquote liegt bei Niedrigprävalenz (fast weltweit) derzeit bei bis zu 80%. Eine Katastrophe!
Eine Pflicht ist damit hinfällig!? Müssen Ärzte sich ausnützen lassen? Für so einen mangelhaften Test, der eigentlich zumeist ein in-house-Test für die Forschung ist, aber nicht für Diagnose?!
Dazu kommt, dass es keinen Test-Goldstandard gibt. Das müsste eine bundesweite Richtlinie erstmal regeln! Jedes Labor stellt einen unterschiedlichen Schwellenwert ein, jeder Hersteller unterschiedliche Gensequenzen. So oder so gibt es dann unterschiedliche Ergebnisse! Der Nachrichtendienst RUBIKON berichtete am 07.05.2020:
"Bei Spielern der Mannschaften 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach zeigte sich, dass unmittelbar nacheinander durchgeführte Tests bei der gleichen Person mal positive, mal negative Ergebnisse brachten.“ Oder wäre es mit einem Twitter-Zitat von Dr. Drosten: "Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnissen kommen...“
Das ist ein Beispiel für einen PCR-Supergau!
Herr Spahn hat mittendrin auch einmal still und leise gewarnt: "Viel mehr falsch Positive als tatsächlich Positive", Youtube-ARD-Aufnahme (Suche): "Sie fragen - Bundesgesundheitsminister Spahn antwortet | Nachbericht aus Berlin“, Minute 13:30 ff..
Des Weiteren sagt nicht nur Prof.´in Kämmerer in Ihrer Anhörung zur Sitzung 4, Corona-Ausschuss.de bei 4 Volljuristen (u.a. für Medizinrecht) aus, dass der Test keine Infektion feststellen kann, sondern auch die Seuchenschutzbehörde CDC in den USA: "Der Nachweis von viraler RNA weist möglicherweise nicht auf das Vorhandensein eines infektiösen Virus hin, oder darauf, dass 2019-nCoV der Auslöser für klinische Symptome ist.“ Quelle: US Seuchenschutzbehörde CDC 2019-Novel Coronavirus (2019-nCoV), Real-Time RT-PCR Diagnostic Panel, Instructions for Use, Catalog # 2019-nCoVEUA-01 1000 reactions.
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