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Quo Vadis Stadtwerke Neustadt am Rübenberge

Quo Vadis Stadtwerke – bzw. Rasannnt 2.0

Vorwort: Eigentlich hatte ich nicht mehr vor, meinen Erfahrungsbericht aus dem vergangenen Jahr zu veröffentlichen. Nachdem aber erneut ein BGH-Urteil ignoriert wurde, ist eine weitere Zusammenarbeit mit einem Monopolisten, der sich auch so verhält, einfach nicht mehr tragbar.

Leserinnen und Leser der Neustädter Zeitung haben sich bestimmt gefragt, wie es überhaupt zu den beschriebenen, teils besorgniserregenden Zuständen in den Stadtwerken kommen konnte.
Möglicherweise können wir als künftige Ex-Kunden etwas Licht ins Dunkel bringen.
Wer sich als Geschäftsführer - zudem unprofessionell - in die Bearbeitung eines Garantiefalls für ein Modem einmischt, anstatt sich intensiv um die Behebung der aktuellen Probleme des Unternehmens zu kümmern, trägt u.W. nicht wirklich zur Verbesserung der beunruhigenden Situation bei.
Eher kontraproduktiv, wenn man dadurch auch noch treue Kunden verprellt und deren Kündigung provoziert.
Statt des eigensinnigen Auftritts wäre den dienstbeflissenen Mitarbeitenden des LeineNetz nicht in den Sinn gekommen, ohne unsere Zustimmung oder Wissen in unserem Modem zu spionieren, dringend erbetene Auskünfte, wichtige Nachweise und Bestätigungen sowie Zusendung eines Auszugs der Geschäftsbedingungen und ein rechtskräftiges BGH-Urteil zu negieren.
Wer nun erwartet, eine Entschuldigung vom Verantwortlichen zu erhalten, könnte bitter enttäuscht werden. Stattdessen wurde der Vorgang, um einem Zugeständnis zu entgehen, an einen Mitarbeiter delegiert.
Wer kennt sie nicht, diese fragwürdige Führungsmethode, deren Namensgeber ein wirklich unbescholtenes, wenn auch imposantes Wassertier ist? Schützt aber auch nicht vor Schelte oder Unterlassungserklärungen.
Nachdem unsere letzte Aufforderung zur Bestätigung, künftig nicht mehr gegen das Datenschutzgesetz zu verstoßen, ergebnislos verstrich, kündigten wir unsere Strom- und Gasverträge - nach über 20 Jahren Bestand. Schon um uns vor weiteren Vertrauensbrüchen und Schikanen zu schützen.
Eine davon ist, dass das o.g. BGH-Urteil das Datum der Auftragsbestätigung als tatsächlichen Vertragsbeginn eines Glasfaservertrages bestätigt und nicht die spätere Inbetriebnahme, trotz mehrfacher Verweise (inkl. Aktenzeichen) stur ignoriert wurde. Was wesentliche Auswirkung auf den Vertragsauslauf nach ausgesprochener Kündigung hat, insbesondere auf den Zeitpunkt der Portierungsfreigabe von Rasannnt.
Vom Geschäftsführer wohl bisher verschmäht, wurde nun „wohlwollend ein Entgegenkommen bei der Kündigungsfrist eingeräumt“, sicherlich um rechtlichen Schritten zuvorzukommen.
Gönnerhaftigkeit statt Rechtsverständnis? Löst erneut nur Kopfschütteln aus.
Apropos: Was mag der Grund für ein derart absurdes Verhalten in puncto Glasfaserverträge sein? Ganz einfach, man hat noch das Monopol auf das Glasfasernetz.
Wer also einen Vertrag abschließt und davon ausgeht, bei Nichtgefallen (oder gar deren Verstoß gegen den Datenschutz) nach Ablauf der Mindestlaufzeit den Glasfaser-Anbieter wechseln zu können, guckt in die Röhre.
Den Vertrag nach Abschluss der üblichen Laufzeit kündigen, geht natürlich, nur vom Glasfaseranschluss muss man sich in diesem Fall (noch) verabschieden. Laut Auskunft lässt LeineNetz keinen Mitbewerber aufschalten.
Eine Entscheidungshilfe für noch unentschlossene Glasfaser-Interessenten? Drum prüfe, wer sich ewig bindet.

Epilog: Unsere Bürde, künftig mehrere Hundert € für Strom und Gas weniger zahlen zu dürfen und wieder mit bewährten, seriösen DSL-Anbietern zusammenzuarbeiten, werden wir tapfer ertragen.
P.S. Hätte ich meine Rezession besser im Jargon der Stadtwerke schreiben sollen, wo man beharrlich auf Duzen seiner Kunden besteht? Obwohl ich genau weiß, keinem der Ansprechpartner jemals meine Schaufel in der Sandkiste auf den Kopf geschlagen zu haben? Insofern: Sach mal dem Dieter Bescheid, er steht inne Zeitung.

June 15, 2026
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