Inkompetenz pur
Als staatlich beliehenes Unternehmen trägt die TÜV NORD GROUP eine gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber behinderten Bürgern. Nach schwerwiegenden Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die DSGVO in einer Regionalstation wurde versucht, berechtigte außergerichtliche Beschwerden durch das konzerneigene Justiziariat mittels telefonischer Einschüchterung und rechtlicher Fehlbewertungen abzuwimmeln.
Wenn ein Monopolist die gesetzliche Barrierefreiheit ignoriert und das Personal intern dokumentierte „Anweisungen“ rechtswidrig vor dem betroffenen Bürger versteckt, ist das Vertrauensverhältnis komplett zerstört. Die Konzernleitung und der Vorstand sind über den Vorgang per Lesebestätigung informiert.
Einem Bürger den sachlichen Dialog zu verweigern, ist für ein Unternehmen mit staatlichem Prüfauftrag unwürdig. Das Verfahren zur aufsichtsrechtlichen Überprüfung der Zuverlässigkeit beim zuständigen Staatsministerium läuft bereits.








