Ich hatte vor 6 Jahren (!) Beschwerde…
Ich hatte vor 6 Jahren (!) Beschwerde bei der Behörde erhoben wegen einer unvollständigen Auskunft. Trotz dass ich umfassend nachgewiesen hatte, dass die Auskunft unvollständig ist, lehnte die Behörde ein Tätigwerden ab und meint, meine Beschwerde sei "nicht hinreichend genug konkretisiert".
Ich habe dann Klage erhoben und die Richterin hat der Behörde deutlich klargemacht, dass es offenkundig ist, dass die Auskunft unvollständig ist und der Behörde konkrete Beispiele aufgezeigt. Die Behörde sicherte dann zu, tätig zu werden.
Ich habe dann entgegenkommend noch einmal ausführlich und strukturiert dargelegt und konkrete Beweise vorgelegt, warum die Auskunft unmöglich vollständig sein kann.
Die Behörde hat indessen nichts besseres zu tun, als mir als Betroffener Vorwürfe zu machen und mir Verletzung irgendwelcher diffuser "Mitwirkungsobliegenheiten" vorzuwerfen. Die Behörde übersieht dabei, dass es Sache des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist, mir die Gel-tendmachung meiner Rechte zu erleichtern (Art. 12 Abs. 2 S. 1 DSGVO) und nachzuweisen, dass er sich an seine Transparenzpflichten gehalten hat (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Ich kann nur jedem Betroffenen konsequent empfehlen, gegen diese Behörde beim Verwaltungsgericht Klage zu erheben, wenn diese nicht tätig wird. Jeder Betroffene hat einen Rechtsanspruch darauf, dass die Behörde tätig wird, wenn ein Datenschutzverstoß festgestellt werden kann.
December 18, 2025
Unprompted review