"COVID-19-Test" PCR-Test kann keine Infektionen feststellen - Öffentliche vorsätzliche Irreführung?
Bewertung: Schlecht - Schlechter als schlecht.
Bewertende Meinungsäußerung i.S.d. Art. 10 EMRK / Art. 10 GRCh
Im bayerischen Radio hörte man heute am 21.08.2020, dass explizit von Seiten des Staates darauf hingewiesen wird, dass alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten zum COVID-19 Test verpflichtet sind. Es wurde öffentlich darauf hingewiesen, dass es keine Bitte des Staates ist, sondern eine verpflichtende Anweisung an die Reiserückkehrer.
Meiner Ansicht nach ein furchtbar rechtsbrüchiges Handeln, dass massenhaft Anzeigen von Dienstvergehen und Disziplinarverfahren nach sich ziehen wird.
1. Sind die Risikogebiete nicht wegen der vielen symptomatischen Kranken dazu erklärt worden, sondern wegen der vielen positiven Tests. Dies ist einhellig mittlerweile bekannt.
2. Ein positiver Test sagt überhaupt nichts über eine Infektion für COVID-19.
3. Ein positiver Test sagt überhaupt nichts über die Chance oder das Risiko an COVID-19 symptomatisch zu erkranken.
4. "COVID-19-Test" ist eine irreführende Bezeichnung, da der sog. PCR-Test keine Krankheit namens COVID-19 feststellen kann.
5. Der PCR-Test kann nicht einmal eine SARS-CoV-2 Infektion feststellen, d. h. der Test ist nicht fähig dazu, vgl. Punkt 2 und Punkt 11.
6. Der PCR-Test ist nicht für klinische Diagnosen zugelassen.
7. Der PCR-Test ist nicht amtlich validiert.
8. Der PCR-Test ist nicht gerichtsverwertbar, weshalb jeder Weigerer leichtes Spiel vor Gericht hat.
9. Dem verpflichtenden PCR-Test mangelt es als Verwaltungsakt an einer Rechtsbehelfsbelehrung.
10. Dem verpflichtenden PCR-Test mangelt es an einer Datenschutzerklärung, was mit dem entnommenen DNA-Material geschehen wird.
11. Das Bundsamt für Gesundheit (BAG Schweiz) schreibt korrekt auf Seite 2 des "Merkblatt zur aktuellen COVID-19 Testung in der Schweiz":
"Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)-Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. DER NACHWEIS DER NUKLEINSÄURE GIBT JEDOCH KEINEN RÜCKSCHLUSS AUF DAS VORHANDENSEIN EINES INFEKTIÖSEN ERREGERS. Dies kann NUR MITTELS eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der ZELLKULTUR erfolgen."
Prognose: Der PCR-Test-Skandal ist bereits aufgeflogen und wird mit Sicherheit ein rechtliches Nachspiel haben. Jeder Beamte, der in Verantworung oder in der zuständigen Taskforce ist und vorliegend deswegen gegen seine Remonstrationspflicht verstoßen hat, wird dafür eines Tages gerichtlich einstehen müssen.
Die Datengrundlage liefert nicht nur das BAG Schweiz sondern auch die Stiftung Corona Ausschuss.
August 21, 2020
Unprompted review