Die Missstände in der Sachbearbeitung…
Die Missstände in der Sachbearbeitung sind erheblich.In der Vergangenheit 2024/2025 kam es immer wieder zu Falschberechnungen oder Nichtberechnung von Pflegegeld. Dies war jeweils mit ständigen telefonischen Reklamationen verbunden. Den wechselnden Telefongeprächspartnern wurde jeweils der Sachveerhalt besprochen. Es wurde zugesagt, das Aufnotierte weiterzugeben. Ein Zugriff auf Widersprüche, Beschwerdeschreiben war und ist diesen Personen angeblich nicht möglich. Alles, auch betreffend einen Sachverhalt mußte jeweils immer wieder am Telefon vorgetragen werden.Irgendwann, mit zeitlichem Verzug von Wochen kamen jeweils Zuschußbescheide. Somit wurden Teilbeträge wochen- und monatelang nicht ausgezahlt und somit rechtswidrig zurückgehalten.Aufgrund der hohen Fehlerquote mußte jeder Zuschußbescheid (früher Erstattungsmitteilung PV) permanent nachgerechnet werden. Diese Kontrollaufgabe wurde offensichtlich durch die Fachaufsicht nicht wahrgenommen.
Bemerkenswert ist überhaupt der Umgang mit einem Widerspruch. Ein solcher erfolgte am 08.04.2025 übersandt. Es ging hierbei um die Korrektur eines Zuschußbescheides für JANUAR 2025, der ganz offenkundig falsch berechnet war. Eine Rücksprache mit einer Vorgesetzten ergab, dass diese von der Prüfung ihrer Mitarbeiterin überzeugt war und diese verteidigte. Dabei prüfte diese Dame offensichtlich nicht selbst, sondern verließ sich auf die Berechnung der Mitarbeiterin.Im Internet wurde hiesigerseits dann der allgemein zugänglichen Pflegegeldrechner genutzt.
Dazu wurden insgesamt 3 Daten eingegeben.
1.die Höhe der Pflegeleistung , 2.betreffendes Jahr (2025), 3. der Pflegegrand 3 . In 10 Sekunden wurde das Pflegegeld sowie der hälftige Anteil, der von der KVB PV zu zahlen war, berechnet. Die Nachkorrektur erfolgte erst Wochen später.Ebenso verhielt es sich mit der Einreichung der Pflegekosten für FEBRUAR 2025.Auch diese wurde falsch berechnet.
In die Position Höhe der Pflegeaufwendungen nach § 35 SBG XI wurden durch die KVB Sachbearbeitung einfach die angefallenen Kosten bezogen auf § 45b SGB XI eingerechnet.Auch gegen diesen Bescheid wurde einen Tag nach seinem Eingang fristgerecht Widerspruch eingelegt. Nach einem vollen Monat weder eine Abhilfe des Widerspruches durch Korrekturbescheid, noch ein Widerspruchsbescheid, den man zur Klage benötigt. Nein- gar keine Reaktion. Erneute Anrufe landen wieder bei einer „ Frontfrau im Callcenter oder Home-Office“, welche die Angelegenheit wieder und wieder notiert und dann weitergibt.Diese Verhalten ist weder nachvollziehbar, noch korrekt. Die Pflegeperson hat einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung der korrekt berechnete Summe. Die Zurückhaltung von Beträgen ist rechtswidrig. Die KVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, somit Teil der öffentlichen Gewalt und wie die übrige Verwaltung.
Sie ist danach gem Art. 20 III GG an Recht und Gesetz gebunden, und muß vor Erlaß eines Bescheides die Sachlage prüfen, bevor sie in Rechte Betroffener eingreift. Bei dem Verhalten der KVB ist von Bindung an Recht und Gesetz nicht viel festzustellen.Zusammenfassend ist festzustellen,
• dass der Telefonkontakt regelmäßig ins Leere läuft, dort sogar nachgerechnet wird, dass Bescheide falsch berechnet sind, eine Korrektur erfolgt dann irgendwann durch eine andere Stelle.
• Ferner haben die hier tätiggewordenen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen ganz offensichtlich keine Fachkompetenz.
• Beschwerden werden telefonisch abgewimmelt.
• Vorgesetzte kontrollieren nicht, sondern stellen sich blind vor die fehlerhaft tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Kontrollmechanismen sind der KVB scheinbar auch fremd.
• Bearbeitungszeiten sind überlang.
• Umgang mit Beschwerden und Widersprüchen gegen Bescheide ist mangelhaft bis ungenügend.
May 12, 2025
Unprompted review