Das Unternehmen wirbt mit falschen…
Das Unternehmen wirbt mit falschen Angaben auf der eigenen Homepage. Dies ist ganz schlecht und sogar rechtlich heikel, weil Irreführung und unlautere geschäftliche Handlung. (§ 5 UWG) Die Arktis cruise vom 1.-11. Juli 2026, die ich buchen wollte, wirbt mit einen 30 minütigen Helikopterflug der im Preis enthalten ist. Bei der Buchung wurde mitgeteilt, das dies auf dieser Reise nicht möglich sei.








